Dieses Merkblatt dient der Transparenz gegenüber Mitgliedern und Ratsuchenden und soll verdeutlichen, dass eine respektvolle, persönliche Gesprächsführung Teil der qualitätsgesicherten Arbeit des Vereins ist.
In der Beratung,
Begabungs- und Persönlichkeitsförderung gehört der Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung zu den wichtigsten Grundlagen jeder erfolgreichen Zusammenarbeit.
Viele Ratsuchende erleben die Gespräche als angenehm, offen und persönlich – manchmal entsteht dabei der Eindruck, man habe sich „nur nett unterhalten“.
Tatsächlich sind solche Gespräche ein zentraler Bestandteil der professionellen Beratungsarbeit.
· Ein Gespräch in wertschätzender und entspannter Atmosphäre erfüllt mehrere fachliche Funktionen:
· Vertrauensaufbau: Offenheit und Vertrauen sind Voraussetzung für wirksame Unterstützung.
· Situationsverständnis: Erst durch persönliche Gespräche lassen sich Hintergründe, Motive und Ressourcen erkennen.
· Ressourcenaktivierung: Positives Erleben fördert Motivation, Selbstwirksamkeit und Veränderungsbereitschaft.
· Diagnostik und Prozessbegleitung: Auch scheinbar beiläufige Themen liefern wertvolle Hinweise für die weitere Arbeit.
Damit trägt jedes Gespräch – ob strukturiert oder frei, ob fachlich oder persönlich – dazu bei, Ziele zu klären und Entwicklung zu ermöglichen.
In Beratungsgesprächen
kann es vorkommen, dass Themen unerwartet emotional werden. Wenn die beratene Person z. B. weint oder sich ihr Herz ausschüttet, ist dies Teil des Beratungsprozesses – nicht dessen
Unterbrechung.
In solchen Momenten steht das emotionale Wohlbefinden im Mittelpunkt. Das Gespräch wird so lange fortgesetzt, bis eine ausreichende Stabilisierung erreicht ist.
Solche Situationen
erfordern besondere Aufmerksamkeit, Empathie und fachliche Verantwortung.
Sie markieren häufig Wendepunkte im Beratungsprozess, in denen entscheidende Einsichten oder emotionale Entlastung stattfinden.
Die zusätzliche Zeit ist daher fachlich notwendig und inhaltlich begründet.
Ein „freundliches
Gespräch“ ist also nicht Selbstzweck, sondern Teil der professionellen Beratungsbeziehung.
Nach anerkannten Beratungs- und Coachingmodellen (z. B. Carl Rogers, Julius Kuhl, systemische Beratung, lösungsorientierte Beratung) sind Beziehungsaufbau, Vertrauen und emotionale
Sicherheit Grundvoraussetzungen für jegliche Veränderungs- oder Entscheidungsprozesse.
Nach § 611 BGB
(Dienstvertrag) schuldet der Berater die fachgerechte Durchführung der Beratung, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
Die Vergütungspflicht entsteht, sobald die Leistung im Rahmen des vereinbarten Auftrags erbracht wird.
Dazu gehört auch eine zeitlich erweiterte Beratung, wenn diese aus fachlichen Gründen erforderlich ist – etwa zur Stabilisierung, Krisenintervention oder zur angemessenen Fortführung eines
begonnenen Prozesses.
Eine zeitliche Überschreitung ist somit abrechnungsfähig, sofern:
· sie aus dem Gesprächsverlauf heraus notwendig wurde,
· die Fortsetzung im Interesse der beratenen Person lag und
·
sie dokumentiert oder
transparent kommuniziert wird.
Beispielhafte Dokumentation:
„Gespräch dauerte länger aufgrund akuter emotionaler Reaktion; Stabilisierung und Gesprächsabschluss erforderlich.“ Aus Datenschutz Gründen verzichten wir in unseren LVs auf diese
Dokumentation.
Beratung ist eine
Dienstleistung nach § 611 BGB.
Vergütet wird nicht ein bestimmtes Ergebnis, sondern die fachgerecht erbrachte Beratungsleistung im vereinbarten Umfang.
Dazu gehören alle Gespräche, die der Klärung, Vertrauensbildung oder Prozessgestaltung dienen – auch wenn sie als „freundlich“ oder „ungezwungen“ erlebt werden.
Kurz gesagt: Ein angenehmes, persönliches Gespräch ist kein „Kaffeeklatsch“, sondern Teil des professionellen Beratungsprozesses.
Bitte berücksichtigen
Sie, dass auch vorbereitende, orientierende oder beziehungsfördernde Gespräche abrechnungsfähig sind.
Sie bilden die Grundlage für eine tragfähige Zusammenarbeit und damit für die Wirksamkeit der gesamten Beratung.
Der Vorstand
Oktober 2025
